Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

Am 1. Januar 2024 ist im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) in Kraft getreten. Es bewirkt einen wichtigen und sinnvollen Systemwechsel in der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen: Neu stehen der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Der Kanton geht den Wechsel ins neue System nach einem geregelten Plan an.
Die SEEBURG ist am 1. Januar 2025 an der Reihe. Ab diesem Zeitpunkt werden wir schrittweise alle unsere betreuten Mitarbeitenden in die Finanzierung gemäss BLG überführen.

Was gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner zu tun?

Erfassen und Abrechnen über AssistMe

Der Zugang zu AssistMe erfolgt über Ihr persönliches BE-Login. BE-Login ist der offizielle Online-Anmeldedienst des Kantons Bern. Über BE-Login können Sie nicht nur AssistMe, sondern auch andere Webapplikationen des Kantons (z. B. TaxMe) nutzen.

AssistMe ist die Webapplikation zur Erfassung und Abrechnung Ihres individuellen Unterstützungsbedarfs. Über AssistMe reichen Sie Gesuche ein, behalten die Bedarfsermittlung mit dem IHP im Blick, genehmigen und erfassen Rechnungen und rechnen Stunden von angestellten Personen ab. Kurz gesagt, AssistMe ist Ihre Verwaltungszentrale für BLG-Leistungen.

Download: Faktenblatt Be-Login – Ihr Zugang zu Assist-Me

Download: Faktenblatt AssistMe für Menschen mit Behinderungen

Was geschieht während der Überführungsphase?

Individueller Hilfeplan (IHP)

Der individuelle Hilfeplan (IHP) ist im Kanton Bern das Instrument zur Bedarfsermittlung.
Er hat die Form eines Fragebogens und dient dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen zu ermitteln, damit Leistungen personenzentriert ausgerichtet werden können.

Download: Faktenblatt Der IHP in Kürze